Willkommen auf der Seite für die häufig gestellten Fragen (FAQ). Unten finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen von Patienten, Interessenten und Besuchern dieser Website. Falls Sie zu Ihren Fragen keine Antwort auf dieser Seite finden, senden Sie mir eine E-Mail unter info@gilbert-bejer-praxis.de oder rufen mich in der telefonischen Terminsprechstunde am Dienstag in der Zeit zwischen 18.00 Uhr und 19.00 Uhr unter 05231-390857 an.
Frage: Benötige ich eine Überweisung um eine Therapie bei Ihnen durchzuführen?
Nein, wenn Sie mit einer gültigen Krankenkassenchipkarte zu mir kommen und die obligatorischen 10 Euro für Ihre Krankenkasse bei mir hinterlegen. Sie erhalten eine Quittung, welche eine einmalige Überweisung an einen Arzt Ihrer Wahl möglich macht. Weitere Überweisungen erhalten Sie dann von diesem Arzt.
Frage: Wenn ich die 10 Euro bereits beim Arzt gezahlt habe, muss ich diese dann bei Ihnen nocheinmal zahlen?
Nein. Hier hilft Ihnen eine Überweisung zur Psychotherapie.
Frage: Ist es notwendig, dass ich einen Termin mit Ihnen vereinbare, oder kann ich mich ins Wartezimmer setzen?
Behandlungen und Untersuchungen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.
Frage: Warum dauert es so lange bis ich eine Therapie beginnen kann, bzw. einen ersten Termin bekomme?
Psychotherapeutische Behandlungen dauern unterschiedlich lange an. Eine Kurzzeittherapie zumeist 25 Sitzungen; Langzeittherapien können auch über 100 Sitzungen betragen. Das bedeutet eine Therapiedauer von manchesmal mehr als zwei Jahren. Damit ist ein Therapeut schnell ausgelastet. Ich führe zumeist Kurzzeit- therapien duch und bin bemüht die Wartezeit für ein Erstgespräch möglichst kurz zu halten. Dennoch kann es bis zum Therapiebeginn bei mir derzeit bis zu mehreren Monaten dauern.
Frage: Wenn ich in einer bereits bewilligten und stattfinden Therapie den Therapeuten wechseln möchte, was kann ich da tun?
Zunächst sollten Sie dieses mit dem Therapeuten oder der Therapeutin besprechen. Nur Mut! Sollten Sie sich für einen anderen Therapeuten/in im Rahmen der selben Therapie (z. B. Verhaltenstherape) entscheiden und einen Therapieplatz erhalten, dann entscheidet Ihre Krankenkasse wie das Antragsverfahren zu gestalten ist. U. U. verlangt Ihre Krankenversicherung ein aufwendiges Gutachtenverfahren. Im günstigen Fall werden jedoch die verbleibenden Therapiesitzungen auf die neue Behandlung überschrieben oder, noch besser, ein neues Kontingent von Stunden bewilligt. Hier zeigt sich z. B., ob Sie für sich die geeignete Krankenkasse gewählt haben. Denn es bestehen große Unterschiede in der Verfahrensweise.
Frage: Ich habe von einem sogenannten TK- Projekt gehört. Dabei soll kein Gutachtenverfahren mehr erforderlich sein, um eine Therapie zu beantragen. Warum ist das nicht überall so?
Das TK- Projekt ist eine aufwendige wissenschaftliche Untersuchung, welche über drei Jahre mit vielen Patienten/innen, die in der Techniker Krankenkasse versichert sind, durchgeführt wird. Hierbei entscheiden die Ergebnisse spezieller Testverfahren über die Dauer einer Behandlung. Der Patient/in muss dabei bereit sein Psychologische Fragebögen auszufüllen, welche vor, während und nach der Therapie vorgegeben werden. Ich persönlich begrüsse dieses Verfahren sehr und hoffe, dass es das Gutachtenverfahren bald ersetzen wird und auch andere Krankenkassen den Wert für die Behandlung (Patienten) und in der langfristigen Ersparnis von Kosten erkennen. Doch ein Ergebnis der Untersuchung wird erst frühestens in drei Jahren zu erwarten sein.
Frage: Nocheinmal zum Gutachtenverfahren. Muss immer ein Gutachten erstellt werden, um Therapie zu bekommen? Wer macht eigentlich das Gutachten? Werde ich da vorgeführt?
Nein, vorgeführt werden Sie da nicht. Der Therapeut/in schreibt einen ausführlichen und sehr zeitintensiven Bericht. Dieser wird, je nach Versicherer (Privat, Kasse, Beihilfe), mehr oder weniger anonymisiert an einen von der Krankenkasse bstellten Gutachter weitergeleitet. Dieser entscheidet, ob die vorgegebenen Bedingungen erfüllt sind. Daraufhin entscheidet die Krankenversicherung über eine Bewilligung der Behandlung. Bei Ablehnung gibt es noch einen Obergutachter ....... . Sie sehen bereits, dass dieses Verfahren sehr aufwendig sein kann.
Frage: Was ist wenn ich eine Behandlung vorzeitig beenden will?
Das ist möglich, niemand zwingt Sie. Dennoch sollten Sie das Behandlungsende eingehend mit Ihrem/er Therapeut/in besprechen.
Frage: Was bedeutet Ausfallhonorar?
Es wird ein für Sie fester Termin reserviert. Wenn Sie diesen nicht innerhalb einer vertraglich festgelegten Zeit rechtzeitig absagen, ist der Behandler berechtigt Ihnen die Sitzung bzw. einen Teil davon, in Rechnung zu stellen. Dabei ist es nicht wichtig, weshalb die Sitzung nicht stattfinden konnte. Ein vertragliche Vereinbarung zwischen Patient und Therapeut, wird bei Psychotherapien vor Beginn der Behandlung durchgeführt.
Frage: Ich bin Privatversichert und als Lehrer zudem auch über die Beihilfe. Werden die Therapiekosten übernommen?
Grundsätzlich besteht in Ihrem Fall ein Dienstleistungsvertrag mit dem Therapeut/in. Der Versicherer übernimmt die Kosten, so wie es in Ihrem Versichertenvertrag vereinbart wurde. Die Beihife übernimmt die Therapiekosten nach vorheriger Antragstellung. Probatorische Sitzungen sind antragsfrei. Fast alle Privatversicherer übernehmen die Behandlungskosten beim approbierten Psychotherapeuten.
Frage: Was sind eigentlich Probatorische Sitzungen?
Das sind bei Verhaltenstherapie bis zu fünf Treffen mit dem Therapeuten. Sie dienen dem Kennenlernen, der Abklärung einer Therapienotwendigkeit, der Therapieauswahl, der Diagnostik und der ersten Therapievorbereitung. Fragebögen und psychologische Testverfahren können hier hilfreich eingesetzt werden.
|